Widerrufsrecht

WIDERRUFSRECHT

Da es sich bei Sonderangefertigten Produkten um eine individuelle Fertigung nach Kundenspezifikationen, also nach eigenen Vorgaben oder Präferenzen, handelt, sind diese von einem Widerruf ausgeschlossen.

Hier verweisen wir auf § 312g Abs. 2 Nr. des BGB:

§ 312g Widerrufsrecht:

(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.

(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

1.Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.